Die Kirchenpflege publiziert die Gesamterneuerungswahlen wie folgt:

Rechtsgrundlagen

Kirchenordnung (KO, SRLA 1.2-1)

Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne in den Kirchgemeinden (RWA, SRLA 3.5-1)

Wahltermine

27. September 2026 (1. Wahlgang)

29. November 2026 (2. Wahlgang)

Anzahl Stimmberechtigte

Anzahl der Stimmberechtigten per 31. Dezember 2025: 2757

Kirchenpflege, Präsidium der Kirchen-pflege, Synode, Rechnungsprüfungskommission

Zu besetzende Sitze in der Kirchenpflege inklusive Präsidium: 7

Zu besetzende Sitze in der Synode: 3

Zu besetzende Sitze in der Rechnungsprüfungskommission: 3

Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins bei der Kirchenpflege eintreffen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort, die Strasse, die Hausnummer und den Wohnort enthalten.

Die eingegangenen Kandidaturen werden publiziert. Mit ihrer Publikation wird eine Nachfrist von fünf

Tagen für die Meldung weiterer Kandidaturen gewährt, sofern die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt.

Übersteigt die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden die Kandidierenden vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Ordinierte Dienste

Zu besetzende Stellenprozente Pfarramt: 200%

Die Kirchenpflege schlägt zur Wahl vor:

Pfarramt

Markus Opitz 1985, von Deutschland, 100%

Sabine Herold, 1973, von Laupersdorf SO, 80%

Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins können der Kirchenpflege freie Wahlvorschläge schriftlich eingereicht werden. Diese müssen jeweils von mindestens 5% der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber von mindestens 20 Stimmberechtigten, unterzeichnet und von einer Zustimmungserklärung der oder des Vorzuschlagenden sowie den Ausweisen über die Wahlfähigkeit begleitet sein.

Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahlvorschlags können mindestens 5% der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber mindestens 20 Stimmberechtigte, verlangen, dass eine Urnenwahl stattfindet.

Reichen die Stimmberechtigten keine freien Wahlvorschläge ein und verlangen sie keine Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Adresse Kirchenpflege

Alte Bahnhofstrasse 13

5610 Wohlen

Informationen, Formulare

Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen sowie alle Formulare können bezogen werden bei: Verwaltung Ref. Kirche Wohlen-Villmergen, Alte Bahnhofstrasse 13, 5610 Wohlen

Wohlen, 1. März 2026

Wahlbüro